Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Mochis-Rental

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Anhängern und Baumaschinen zwischen Mochis-Rental (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  2. Vertragsabschluss

    Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot des Vermieters schriftlich, mündlich oder durch die Annahme des Mietgegenstands bestätigt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietanfragen abzulehnen.

  3. Mietdauer

    Die Mietdauer wird im Mietvertrag individuell vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger schriftlicher Anfrage des Mieters und mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

    Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, ohne dass eine Verlängerung schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter zusätzliche Mietkosten entsprechend der vereinbarten Tages- oder Wochenmiete in Rechnung zu stellen. Der Mieter haftet darüber hinaus für alle Ausfallkosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, insbesondere wenn der Mietgegenstand für einen nachfolgenden Mieter nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

  4. Preise und Zahlungsbedingungen

    Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters und werden im Mietvertrag festgelegt. Der Mietpreis ist im Voraus für die gesamte Mietdauer zu zahlen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  5. Kaution

    Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution vom Mieter zu verlangen. Die Höhe und die Bedingungen der Kaution werden im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution dient der Absicherung des Vermieters gegen Schäden am Mietgegenstand, ausbleibende Zahlungen oder andere Vertragsverletzungen. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstands und nach Prüfung auf Schäden.

  6. Übergabe und Rückgabe

    Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem, betriebsbereitem und vollgetanktem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in demselben Zustand, insbesondere vollgetankt, zurückzugeben. Sollte der Mietgegenstand nicht vollgetankt zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt, die Tankkosten sowie eine zusätzliche Servicegebühr in Rechnung zu stellen.

  7. Haftung und Versicherung

    Der Vermieter stellt eine Versicherung für den Mietgegenstand zur Verfügung, die Schäden abdeckt, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters verursacht wurden. Der Mieter haftet jedoch für Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine entsprechende Selbstbeteiligung kann anfallen.

  8. Nutzung der Mietgegenstände

    Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß den Anweisungen des Vermieters zu verwenden. Eine Weitervermietung oder -verleihung des Mietgegenstands an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

  9. Widerrufsrecht

    9.1 Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    9.2 Ausübung des Widerrufsrechts

    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mieter den Vermieter (Mochis-Rental, Herzogbergstraße. Grundstücksnummer 1560, 2380 Perchtoldsdorf , Manuel.Mochal@Mochis-Rental.at, [Telefonnummer]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Mieter kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    9.3 Folgen des Widerrufs

    Wenn der Mieter diesen Vertrag widerruft, hat der Vermieter dem Mieter alle Zahlungen, die er vom Mieter erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Mieter eine andere Art der Lieferung als die vom Vermieter angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Vermieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    9.4 Ausschluss des Widerrufsrechts

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Vermietung von beweglichen Sachen, wenn der Vertrag vor Ort und mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters vollständig erfüllt wurde und der Mieter diese Kenntnis vor Abschluss des Vertrages bestätigt hat.

  10. Datenschutz

    Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

  12. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.